Rechtsprechung
SG Mainz, 07.12.2015 - S 14 U 105/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 20 SGB 10, § 21 SGB 10, § 8 Abs 1 S 2 SGB 7, § 131 Abs 5 SGG
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - Amtsermittlungspflicht gem §§ 20, 21 SGB 10 - Einholung einer ärztlichen Stellungnahme - Einschätzung eines BG-Mitarbeiters ohne ärztliche Zulassung - Ruptur der Supraspinatussehne - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines gesetzlich Rentenversicherten auf Heilbehandlung sowie Verletztengeld und Verletztenrente aufgrund eines anerkannten Arbeitsunfalls; Pflichtgemäße behördliche Amtsermittlung bei einer Ruptur der Supraspinatussehne im zeitlichen Zusammenhang mit einem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr - …
Auszug aus SG Mainz, 07.12.2015 - S 14 U 105/15
Sie muss rechtlich-wesentlich durch das äußere Ereignis verursacht worden sein; hier gilt der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit (BSG, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R). - BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86
Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …
Auszug aus SG Mainz, 07.12.2015 - S 14 U 105/15
Die Gesundheitsstörung muss voll bewiesen sein (BSGE 61, 127, 130; 63, 270, 271). - BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87
Gewaltopferentschädigung - Angriff - Beweis - Feindselige Haltung
Auszug aus SG Mainz, 07.12.2015 - S 14 U 105/15
Die Gesundheitsstörung muss voll bewiesen sein (BSGE 61, 127, 130; 63, 270, 271). - LSG Bayern, 18.03.2015 - L 2 U 394/13
Arbeitsunfall, Bizepssehne, Bizepssehne
Auszug aus SG Mainz, 07.12.2015 - S 14 U 105/15
Die für die Bejahung des Zusammenhangs der Gesundheitsstörungen mit dem Arbeitsunfall notwendige Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn nach der medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung zu Ätiologie und Pathogenese den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Übergewicht zukommt (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. März 2015 - L 2 U 394/13, juris Rn. 30). - LSG Rheinland-Pfalz, 04.01.2006 - L 6 SB 197/05
Auszug aus SG Mainz, 07.12.2015 - S 14 U 105/15
Das Gericht konnte nach Anhörung gemäß § 105 Abs. 1 SGG im Wege des Gerichtsbescheides ohne mündliche Verhandlung entscheiden, da die Streitsache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt zumindest im Sinne unzureichender Ermittlungen (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. Januar 2006 - L 6 SB 197/05) geklärt ist.